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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Get It Done Fahrzeugtransporte 

 

(Stand: August 2025)

 

1. Anbieter/Kunden

 

Anbieter der Transportleistungen ist Get It Done Fahrzeugtransporte,

Reinhardsachsener Str. 3, 74731 Walldürn

Tel.: +49 172 241 77 54

E-Mail: info@gid-fahrzeugtransporte.de

Web: www.gid-fahrzeugtransporte.de

(nachfolgend: Anbieter).

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Verträge des Anbieters über Transportleistungen einschließlich der Buchung dieser Leistungen, der Vertragsanbahnung und des Zustandekommens des Vertrages. Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht akzeptiert.

 

Soweit im Folgenden von „Verbraucher“ oder „Unternehmer“ die Rede ist, gelten die gesetzlichen Definitionen der §§ 13, 14 BGB. Verbraucher ist ein Kunde, wenn der Vertrag als natürliche Person zu einem Zweck abgeschlossen wird, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist der Kunde, wenn er den Vertrag als natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft schließt, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

Wir führen alle Transportaufträge gemäß dem CMR-Gesetz („Konvention über den Vertrag über die internationale Beförderung von Gütern auf der Straße, 1956“) aus.

 

 

2. Leistungen des Anbieters

 

Der Anbieter organisiert, vermittelt und führt Transporte von Fahrzeugen durch und kann in diesem Zusammenhang bestimmte begleitende Leistungen erbringen. Derartige Leistungen sind z. B. Fahrzeug Check-ups, Zollservices, Verladung und Entladung des Fahrzeugs. Teilweise kann der Kunde solche Leistungen gegen entsprechendes Zusatzentgelt hinzu buchen.

 

2.1 Basisleistungen

Folgende Leistungen für die Durchführung eines Transportes mit dem Anbieter sind stets vom Vertragsumfang umfasst:

• Planung und Organisation des Transports

• An- und Abfahrt des Transportfahrzeuges

• Be- und Entladung des Fahrzeugs in/aus dem Transportfahrzeug

• Transport des Fahrzeugs zum gewünschten Lieferort

• Kraftstoff für das bzw. die Transportfahrzeuge

 

2.2 Weitergehende Leistungen

Weitergehende Leistungen kann der Kunde, wenn und soweit vom Anbieter angeboten, gegen zusätzliches Entgelt hinzu buchen. Dies sind exemplarisch folgende Leistungen:

• Fahrzeug Check-ups

• Einlagerung von Fahrzeugen

• Zolldienstleistungen

 

Erweitert der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistungen für den Anbieter unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Kunden entsprechend des Preis- und Leistungsverzeichnisses zusätzlich zu vergüten.

 

2.3 Generell vom Transport ausgeschlossen sind gefährliche Güter.

 

2.4 Auch ist der Transport von Fahrzeugen ausgeschlossen, für welche eine besondere Genehmigung oder eine behördliche bzw. staatliche Erlaubnis für den Export oder Import erforderlich ist, soweit der Anbieter dem Transport nicht vorher ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

 

2.5 Der Anbieter kann einen weiteren Frachtführer, Transportunternehmer oder Subunternehmer mit der Durchführung des Transports beauftragen. Daneben hat der Anbieter das Recht, weitere Unternehmen zur Erbringung zusätzlich durch den Kunden gebuchter weiterer Leistungen hinzuzuziehen.

 

2.6 Der Transport darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.

 

2.7 Der Anbieter erbringt seine Verpflichtungen mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen des Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes.

 

 

3. Zustandekommen des Vertrages

 

Die vertraglichen Leistungen des Anbieters werden im Zuge des Bestellprozesses vor dem Vertragsabschluss konkretisiert. Der Kunde kann dem Anbieter über dessen Website, per E-Mail oder telefonisch zunächst bestimmte Informationen über den Transport zukommen lassen.

 

Online geschieht dies durch vollständiges Ausfüllen des auf der Homepage des Anbieters bestehenden Buchungsformulars unter Angabe aller dort geforderten Informationen und Unterlagen. Diese Angaben müssen inhaltlich zutreffend sein. Sie bilden die Grundlage für die berechneten Kosten und die spätere Durchführung des Transports im Rahmen der Planung. Falsche, ungenaue oder unterlassene Angaben gehen zu Lasten des Kunden.

 

Der Anbieter erstellt auf Grundlage der Angaben des Kunden einen konkreten Kostenvoranschlag. Sagt der Kostenvoranschlag dem Kunden zu, steht auf der Website des Anbieters ein Formular bereit, das noch einmal die Details des Auftrages zusammenfasst und dem Kunden die Möglichkeit eröffnet, die dortigen Daten zu prüfen und gegebenenfalls manuell noch einmal zu berichtigen.

 

Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, sich auf den Kostenvoranschlag telefonisch oder per E-Mail bei dem Anbieter zu melden, die Details des anstehenden Auftrages noch einmal zu berichtigen sowie etwaig fehlende Informationen zu ergänzen.

 

Sind danach die erforderlichen Daten eingegeben und bekannt, die von dem Anbieter zu erbringenden Leistungen spezifiziert, Transportdatum und Leistungszeitraum sowie das vom Kunden zu zahlende Entgelt festgelegt, liegt ein verbindliches Angebot des Anbieters vor.

 

Bucht der Kunde durch Betätigung des Bestätigen-Buttons auf der Website den Transportvertrag, wird er in der Folge dazu aufgefordert, je nach gewählter Buchungsmethode entweder bereits während des Buchungsverfahrens oder im Anschluss daran die in Ziffer 7 festgelegte Zahlung zu leisten.

 

Die ordnungsgemäße Leistung der Zahlung stellt eine verbindliche Annahme des Angebots des Anbieters seitens des Kunden dar.

 

Der Anbieter bestätigt dem Kunden spätestens binnen 3 Werktagen nach Eingang der Zahlung den Auftrag per E-Mail (Auftragsbestätigung). Diese Auftragsbestätigung enthält die Details des abgeschlossenen Vertrages erneut. Der Anbieter ist berechtigt, Aufträge auch abzulehnen; Gründe hierfür sind nicht erforderlich.

 

 

4. Datenschutz

 

Der Anbieter verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrags. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung des Anbieters hingewiesen.

 

 

5. Pflichten des Kunden

 

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Angaben zum Transport (wie beispielsweise Fahrzeugtyp, Marke und Modell des Fahrzeugs, Rollfähigkeit des Fahrzeugs etc.).

 

5.2 Der Kunde ist ferner verpflichtet, sämtliche erforderliche Vorbereitungshandlungen zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Transports rechtzeitig vorzunehmen.

 

5.3 Falls erforderlich, ist der Kunde für die Einholung von behördlichen Genehmigungen für Halteverbotszonen für den vereinbarten Zeitraum des Transports am Abhol- und Lieferort verantwortlich.

 

5.4 Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter sämtliche aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben die für das betreffende Transportgut erforderlichen Dokumente/Begleitpapiere, Erlaubnisse, Lizenzen, Zolldokumente – soweit jeweils erforderlich – zur Verfügung zu stellen. Entsprechend § 451b Abs. 3 S. 2 HGB ist der Anbieter nicht verpflichtet, diese Unterlagen zu prüfen.

 

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche Teile fachgerecht für den Transport zu sichern bzw. sichern zu lassen. Zur Überprüfung dieser vom Kunden vorgenommenen Transportsicherung ist der Anbieter nicht verpflichtet.

 

5.6 Der Kunde hat sicherzustellen, dass er selbst oder die angegebenen Kontaktpersonen an Abhol- und Lieferort anwesend sind, um alle anfallenden Arbeitspapiere unterzeichnen zu können. Ist der Kunde daran gehindert, benennt der Kunde dem Anbieter einen bevollmächtigten Dritten, der zur Absendung bzw. Inempfangnahme des Transportgutes, zur Überprüfung desselben auf Schäden und zur Abnahme der Leistungen des Anbieters berechtigt ist. Der Kunde hat seinen Bevollmächtigten dementsprechend über alle Auftragsdetails, Vertragsangelegenheiten und sonstige Vereinbarungen zu informieren.

 

Bei Verspätungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde abwesend ist oder auch nicht vor Ort ordnungsgemäß vertreten wird, ist der Anbieter berechtigt, wegen der entstehenden Drittkosten einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20,00 € brutto pro angefangener halben Stunde pro vor Ort anwesendem Transportmitarbeiter zu berechnen. Ab 3 Stunden Wartezeit ist der Anbieter berechtigt, ohne die Erbringung ihrer Transportdienstleistungen den vertraglich vereinbarten Frachtlohn dem Kunden im Wege des pauschalierten Schadensersatzes vollständig zu berechnen.

 

Dem Kunden ist in beiden Fällen der Nachweis gestattet, der geltend gemachte Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

 

Der Kunde ist verpflichtet, bei Unzugänglichkeit an Abhol- und/oder Lieferort einer kostenpflichtigen Parkverbotszone zuzustimmen. Gibt der Kunde an, der Abhol- und/oder Lieferort sei für einen Lkw ohne Probleme zu erreichen und ist dies am Tage der Auftragsdurchführung durch abgestellte Fremd-Pkw oder andere Hindernisse nicht der Fall, so werden seitens des Anbieters Mehrkosten auf Grund Mehraufwandes in Höhe von 35,00 € brutto pro angefangener Stunde und Arbeiter für die Zeit des Be- und Entladens zusätzlich in Rechnung gestellt

 

6. Besonderheiten beim Transport

 

6.1

Da der Vertrag ausschließlich mit dem Anbieter zustande kommt, sind Weisungen und Mitteilungen des Kunden bezüglich der Durchführung der Beförderung grundsätzlich an den Anbieter und idealerweise in Textform zu richten.

 

6.2

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mitarbeiter des Transportunternehmens, d. h. diejenigen Personen, die den Transport vor Ort durchführen, grundsätzlich keine Vollmacht besitzen und den Anbieter daher nicht rechtsgeschäftlich vertreten können. Sofern der Kunde während des Transports vor Ort noch bestimmte Zusatzleistungen hinzubuchen will und diese Zusatzleistungen auch erbracht werden können oder wenn absehbar zusätzlicher Mehraufwand entsteht, so sind die betreffenden Leistungen vor Ort schriftlich zu dokumentieren und zu bestätigen.

 

6.3

Zahlungen durch den Kunden an die Mitarbeiter vor Ort haben gegenüber dem Anbieter keine befreiende Wirkung. Die Mitarbeiter vor Ort sind insbesondere nicht berechtigt, Barzahlungen von Kunden entgegenzunehmen. Trotzdem vorgenommene Zahlungen des Kunden werden nicht mit befreiender Wirkung zu Lasten des Anbieters geleistet.

 

6.4

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Anbieters nicht verrechenbar. Der vor Ort ausführende Transporteur ist nicht berechtigt, Gelder entgegenzunehmen. Zahlungen direkt an diesen haben daher keine schuldbefreiende Wirkung gegenüber dem Anbieter.

 

 

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

 

7.1

Der Anbieter bietet mehrere Zahlarten an, z. B.:

• Vorkasse/Überweisung

• Kreditkarte

• SEPA Pay

• Klarna

 

Für die Zahlungsabwicklung über externe Anbieter wie Stripe, PayPal oder Klarna gelten ausschließlich deren Nutzungs- und Geschäftsbedingungen.

 

Bei Buchung über die Website ist die Zahlung vorab zu leisten. Bei individuell vereinbarten Verträgen mit Großkunden kann Kauf auf Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsfrist vereinbart werden.

 

7.2

Preise verstehen sich inkl. Umsatzsteuer.

 

7.3

Mehraufwände, die durch falsche oder unvollständige Angaben des Kunden entstehen, werden nachberechnet.

 

7.4

Kündigt der Kunde, können anfallende Stornogebühren direkt über das gewählte Zahlungsmittel eingezogen werden.

 

7.5

Rechnungen werden elektronisch per E-Mail übermittelt. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

7.6

Kosten für Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen.

 

7.7

Es gelten die Pfand- und Eigentumsvorbehaltsrechte gemäß HGB.

 

7.8

Für jede berechtigte Mahnung werden 2,50 € inkl. MwSt. berechnet.

 

 

8. Rücktritt, Kündigung und Widerrufsrecht

 

8.1

Kein Widerrufsrecht nach § 355 BGB, da es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Abs.2 Nr.9 BGB handelt.

 

8.2 Kündigung durch den Kunden

Kündigung jederzeit möglich; der Anbieter kann gemäß § 415 Abs.1 HGB Fracht oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht berechnen.

 

8.3 Stornierung

• Mind. 15 Tage vor Termin: 20 %

• 8–14 Tage vor Termin: 50 %

• Weniger als 7 Tage vor Termin: 100 %

 

8.4 Rücktritt durch den Anbieter

Möglich bei fehlenden Kapazitäten, höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen oder vergleichbaren Umständen.

 

 

9. Änderung des Transportdatums nach Vertragsschluss

• Änderung möglich, wenn Termin > 15 Tage in der Zukunft liegt und neuer Termin ebenfalls > 15 Tage entfernt ist

• Bearbeitungsgebühr: 39,00 € brutto

• Weniger als 15 Tage bis Termin: keine Änderung möglich

 

 

10. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

 

Der Anbieter beteiligt sich nicht an Verfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

 

 

11. Rechtswahl

 

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand bei Kaufleuten ist der Sitz des Anbieters.

 

 

TEIL A – Allgemeine Haftungsbestimmungen (§ 451 g HGB)

 

1. Haftungsgrundsätze

Der Anbieter haftet für Verlust, Beschädigung oder Lieferfristüberschreitung während der Obhut. Verschmutzungen durch offenen Transport sind ausgeschlossen.

 

2. Haftungshöchstbetrag

620 € pro Kubikmeter Laderaum (§ 451 e HGB), dreifache Fracht bei Lieferfristüberschreitung.

 

3. Wertersatz

Wert am Ort und Zeitpunkt der Übernahme.

 

4. Haftungsausschlüsse

Befreiung gemäß § 451 d HGB bei bestimmten Gefahren.

 

5. Geltung

Befreiungen gelten auch für außervertragliche Ansprüche und das Personal.

 

6. Ausführender Transporteur

Haftung wie Anbieter, Schadensersatzansprüche werden ggf. an Kunden abgetreten.

 

7. Schadensanzeige

 

• Offensichtliche Schäden: spätestens am nächsten Tag schriftlich anzeigen

 

• Verdeckte Schäden: innerhalb von 14 Tagen

 

• Lieferfristüberschreitungen: binnen 21 Tagen

 

Versäumte Fristen führen zum Verlust der Ansprüche.

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